Dipl.-Psych. Angela Büchler
Praxis für Psychotherapie und Psychoanalyse

Psychotherapieverfahren 

Ich biete in meiner Praxis folgende psychodynamischen Psychotherapieverfahren an:

Analytische Psychotherapie/Psychoanalyse 

Eine analytische Psychotherapie findet  in der Regel 3 Mal pro Woche, je 50 min, im Sitzen oder Liegen über einen längeren Zeitraum statt. Es ist das längste und intensivste psychodynamische Verfahren, das von den Krankenkassen finanziert wird (160 - max. 300 Stunden). In der analytischen Psychotherapie stehen Lebenserfahrungen und deren Folgen und Verarbeitungen in der Gegenwart im Zentrum der Behandlung. Biographische Erfahrungen können zu unbewussten Konflikten führen, und daraus können psychische und körperliche Beschwerden entstehen. Analytische Psychotherapie unterstützt dabei, sich unbewusster Prozesse bewusst zu werden und damit Unverständliches dem bewussten Erleben zugänglich zu machen.

Modifizierte analytische Psychotherapie

Eine modifizierte analytische Psychotherapie findet in der Regel 2 Mal pro Woche, je 50 min, in der Regel im Sitzen statt. Finanzierung durch die Krankenkassen: 80 - max. 300 Stunden

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet in der Regel 1 Mal pro Woche, 50 min, im Sitzen statt. Es werden ausgewählte Konflikte und Themen besprochen. Finanzierung durch die Krankenkassen: 60 - max 100 Stunden. Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie geht es um die strukturierte und fokussierte Bearbeitung von aktuellen Konflikten und Lebensbelastungen.

Kurzzeittherapie

Eine Kurzzeittherapie findet in der Regel 1 Mal pro Woche, 50 min, im Sitzen statt. Finanzierung durch die Krankenkassen: 2 x 12 Stunden, max. 24 Stunden. Es wird in der Kurzzeittherapie entweder auf ein aktuelles, abgegrenztes Problem fokussiert, oder die Kurzzeittherapie dient der Klärung der Frage, ob eine längere Psychotherapie sinnvoll ist.

Akutbehandlung

Die Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die Sprechstunde zur Vermeidung von Fixierungen und Chronifizierung psychischer Symptomatik. Sie hat zum Ziel, Patient*innen in akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen zu entlasten. Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik ausgerichtet. Finanzierung durch die Krankenkassen: max. 12 Stunden à 50 min.

Weitere Informationen

The 7 Principles Of Psychoanalytic Psychotherapy (Youtube-Video, 11 min)
Jonathan Shedler, PhD, ist Professor für Psychiatrie an der University of California, San Francisco (UCSF). Er fasste 2021 in diesem Video (englisch) aus meiner Sicht sehr gut 7 Prinzipien der Analytischen Psychotherapie zusammen.

Im Flyer für Patient*innen der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Psychosomatik (DGPT) finden Sie Details zu analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.

Auf der Webseite "Wege zur Psychotherapie" der Bundespsychotherapeutenkammer finden Sie ausführliche Informationen zu den verschiedenen Psychotherapieverfahren, z.B. auch zu den Unterschieden zwischen Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierter und Analytischer Psychotherapie.

Die Landespsychotherapeutenkammer Berlin (PTK Berlin) informiert auf ihrer Seite u.a. über Patientenrechte.

Ablauf

1. Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin während meiner telefonischen Sprechzeiten. Dann findet ein erstes Gespräch (i.d.R. 50 min) statt, in Form einer

2. Psychotherapeutischen Sprechstunde

Die Sprechstunde dient einer ersten Einschätzung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist, und welche Therapieform geeignet sein könnte. Ab 01.04.2018 müssen alle Patient*innen, die eine Psychotherapie machen möchten, mindestens ein Mal in einer psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen sein. Bitte bringen Sie zum ersten Gespräch Ihre Krankenkassenkarte/Chipkarte mit, vielen Dank. Wenn Sie bereits bei einem/einer Psychotherapeut*in in einer Sprechstunde waren, kann dieser Schritt möglicherweise entfallen.

Wenn ein freier Therapieplatz vorhanden ist, finden anschließend weitere Gespräche (à 50 min) statt, sogenannte:

3. Probatorische Sitzungen

Bevor eine Psychotherapie beginnt, dienen diese Gespräche ("Probatorik") unter anderem dem (weiteren) Kennenlernen, der vertieften Diagnostik, der Therapieplanung und der Klärung der Frage, ob eine längere Zusammenarbeit vorstellbar ist.

4. Antragstellung und Konsiliarbericht

Nach den probatorischen Sitzungen wird ein Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse gestellt. Das Procedere besprechen wir gemeinsam. In der Regel suchen Sie noch einen Allgemeinarzt/Hausärztin für einen Konsiliarbericht auf. Der Konsiliarbericht dient der Abklärung einer organischer Erkrankung als Ursache für die vorliegenden Beschwerden und wird dem Antrag auf Kostenübernahme beigefügt.

5. Beginn der Psychotherapie

Erst nach schriftlicher Bewilligung der Kostenübernahme einer bestimmten Anzahl von Stunden durch Ihre Krankenkasse beginnt die erste Psychotherapiestunde.

(Je nach Art des Problems, Ihrem persönlichen Anliegen, Ihrer Krankenversicherung und anderen Notwendigkeiten sind Abweichungen vom oben beschriebenen Ablauf möglich.)

Psychotherapieplatzsuche

Alle ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeut*innen, die mit den gesetzlichen (und privaten) Krankenkassen abrechnen können, finden Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin unter "Arzt- und Psychotherapeutensuche der KV Berlin" (oben einstellen: Psychotherapeut:innen u. Ärzt:innen mit psychoth. Leistungen). Dort kann auch nach Psychotherapieverfahren, z.B. Psychoanalyse, gesucht werden.

Eine weitere Möglichkeit der Suche ist über Psych-Info möglich, einer Therapeutensuche verschiedener Psychotherapeutenkammern.