Kosten
Ich bin Vertragspsychotherapeutin der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und kann mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.
Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen (auf Antrag) die Kosten für eine Psychotherapie. Sie brauchen nur Ihre Krankenversicherungskarte. Nach den probatorischen Sitzungen wird ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt. Die Therapie beginnt, sobald die Krankenkasse die Kostenübernahme bewilligt hat.
Privat Versicherte
Die Gebühren für psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis sind an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) orientiert. Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind jedoch nicht einheitlich geregelt. Einige private Versicherungen haben pauschale Stundenzahlen pro Jahr festgelegt (in der Regel 20 oder 30 Sitzungen), die ohne weiteren Antrag in Anspruch genommen werden können. Andere Versicherungen nehmen wie die gesetzlichen Krankenkassen eine Prüfung des Antrags vor und entscheiden dann über die Stundenzahl für Psychotherapie. Entscheidend ist, was Sie mit Ihrer Versicherung vertraglich bzgl. Psychotherapie vereinbart haben. Wichtig: Bitte erfragen Sie daher vor der Terminvereinbarung mit mir bei Ihrer Privaten Krankenversicherung die Bedingungen und Formalitäten für die Kostenübernahme von Psychotherapie.
Beihilfe
Für verbeamtete Patient*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeut*innen. Die Private Krankenversicherung der Beihilfeberechtigten schließt sich dem Bescheid der Beihilfestelle zumeist an.
Selbstzahlende
Wenn Sie Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, orientieren sich die Gebühren pro Sitzung an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).